Erneute Kritik bei AGB

2. November 2009

Der Bund hat eine revidierte Version seiner AGB vorgelegt. Der SWICO nimmt dazu Stellung.


Bei Ausschreibungen im Bereich Informatik gibt der Bund die «uneingeschränkte Akzeptanz» seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Einkauf von Software, Hardware oder Dienstleistungen als Eignungskriterium an. Oft verunmöglicht dies dem Anbieter, sachgerechte Vertragsbedingungen in den Beschaffungsprozess einzubringen. Und es führt dazu, dass im Einzelfall der technisch versierteste oder der wirtschaftlich günstigste Anbieter von einem Angebot ausgeschlossen wird, wenn er einzelne Klauseln aus den AGB nicht akzeptieren kann.
Seit Sommer 2009 liegen den Wirtschaftsverbänden und den Anbietern die revidierten AGB des Bundes für die Beschaffung von Informatikleistungen zur Stellungnahme vor. Bereits Anfang 2005 hatte ein Fachausschuss auf Anregung des SWICO den Auftrag erhalten, die AGB zu prüfen. Ziel der Revi¬sion war und ist es, die Bedingungen zu modernisieren, Unklarheiten zu bereinigen, den Beschaffungsprozess zu verbessern und Konformität mit international anerkannten Buchungsvorschriften zu erreichen.
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