Fristverlängerung für «alte» Geräte
24. November 2009
Gemeinsam mit seinen Mitgliedern hat der SWICO beim Bund eine realistische Übergangslösung für die neue Energieverordnung ausgehandelt.
Am 1. Januar 2010 tritt in der Schweiz eine revidierte Energieverordnung (EnV) in Kraft. Sie umfasst verschiedenste Anforderungen an die Energie¬effizienz von einzelnen Produkten, mit dem Ziel, den Stromverbrauch von elektronischen Geräten zu senken. Im Verbund mit den führenden Herstellern, Importeuren und Händlern von Elektrogeräten für den Privatgebrauch – Haushaltgeräte, Unter¬haltungs¬elektronik und Home Office – hat sich der SWICO beim Bund dafür eingesetzt, dass die neue EnV sinnvoll und verhältnismässig umgesetzt werden kann. Eine zu kurze Übergangsfrist vom 24. Juni bis zum 31. Dezember 2009 hätte die Branche unter immensen Zugzwang gestellt und nicht zuletzt die Vernichtung tausender Geräte mit einem geschätzten Wert von über 95 Millionen Franken zur Folge gehabt.
Angemessene Übergangszeit
Der SWICO und seine Partner, namentlich die Energie-Agentur-Elektrogeräte EAE, Electrosuisse (SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik), der FEA (Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz) und der VSRT (Verband Schweizerischer Radio- und Televisions-Fachgeschäfte), haben nun erreicht, dass für den Vollzug der revidierten EnV eine angemessene Übergangszeit gilt:
• Ab 1. Januar 2010 darf kein Gerät mehr in die Schweiz eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, das nicht den neuen energetischen Anforderungen entspricht.
• Geräte, die bis zum 31. Dezember 2009 in die Schweiz geliefert oder in der Schweiz hergestellt wurden und am 1. Januar 2010 noch am Lager sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2010 abverkauft werden.
• Für einzelne spezielle Modelle der Unterhaltungselektronik (High-End-Produkte) können die betroffenen Fachgeschäfte beim BFE bis Ende Juni 2010 eine Verlängerung der Abverkaufsfrist beantragen.
• Zur Klärung von technischen Spezial¬fragen stützt sich das BFE auf die Bestimmungen der entsprechenden EU-Vorschriften.
Die offizielle Mitteilung des BFE ist unter www.bfe.admin.ch/energie im Internet einsehbar.
Der SWICO und seine Partner, namentlich die Energie-Agentur-Elektrogeräte EAE, Electrosuisse (SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik), der FEA (Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz) und der VSRT (Verband Schweizerischer Radio- und Televisions-Fachgeschäfte), haben nun erreicht, dass für den Vollzug der revidierten EnV eine angemessene Übergangszeit gilt:
• Ab 1. Januar 2010 darf kein Gerät mehr in die Schweiz eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, das nicht den neuen energetischen Anforderungen entspricht.
• Geräte, die bis zum 31. Dezember 2009 in die Schweiz geliefert oder in der Schweiz hergestellt wurden und am 1. Januar 2010 noch am Lager sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2010 abverkauft werden.
• Für einzelne spezielle Modelle der Unterhaltungselektronik (High-End-Produkte) können die betroffenen Fachgeschäfte beim BFE bis Ende Juni 2010 eine Verlängerung der Abverkaufsfrist beantragen.
• Zur Klärung von technischen Spezial¬fragen stützt sich das BFE auf die Bestimmungen der entsprechenden EU-Vorschriften.
Die offizielle Mitteilung des BFE ist unter www.bfe.admin.ch/energie im Internet einsehbar.
Themenverwandtes
Swico erzielt Übergangslösung für neue Energieverordnung
Engagement für eine energiebewusste Schweiz
Engagement für eine energiebewusste Schweiz
Schluss mit Aus- und Standby-Verlusten
Schluss mit Aus- und Standby-Verlusten
Kommentare
Kommentar verfassen
Kommentar verfassen
HEFTARCHIV
In der aktuellen Ausgabe:
- Security-Markt Schweiz wächst
- Comparex gibt nicht auf
- IBM stärkt Channel
- Viel Bewegung auf der Spielermesse E3 Expo
- Channel Expansion bei Adobe
KONTAKT ZUR REDAKTION
Sie wollen uns etwas mitteilen? Anregungen, Kritik, Lob oder Stories? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an die Swiss IT Reseller-Redaktion.










