Swisscom hat im seit 2020 laufenden Glasfaserstreit mit der Wettbewerbskommission (Weko) einen Erfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Verfügung der Weko vom Dezember 2023 aufgehoben und entschieden, dass die ursprünglich von
Swisscom eingesetzte Punkt-zu-Multipunkt-Bauweise (P2MP) nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstösst.
Das Gericht kommt zum Schluss, dass Swisscom auf dem von der Weko abgegrenzten relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehat. Entsprechend liege auch kein Missbrauch einer solchen Stellung vor. Damit entfällt die von der Weko verhängte Busse von 18 Millionen Franken.
Der Streit geht auf das Jahr 2020 zurück. Damals eröffnete die Weko eine Untersuchung gegen Swisscom und untersagte mit vorsorglichen Massnahmen weitgehend die Inbetriebnahme neuer Glasfaseranschlüsse in P2MP-Bauweise. Bei dieser Architektur teilen sich mehrere Anschlüsse eine Glasfaserverbindung, während bei der Punkt-zu-Punkt-Bauweise (P2P) jeder Anschluss über eine eigene Faser bis zur Anschlusszentrale verfügt. Letzteres hat den Vorteil, dass andere Anbieter diese Leitungen mieten und betreiben können, während sie mit P2MP das Signal respektive die Technologie von Swisscom nutzen müssen. Im Dezember 2023 stellte die Weko einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung fest und verhängte die nun aufgehobene Busse.
Swisscom begrüsst den Entscheid und sieht sich in ihrer ursprünglichen Ausbaustrategie bestätigt. Vorerst will der Telekommunikationsanbieter neue Glasfaseranschlüsse allerdings weiterhin in der von der Weko geforderten P2P-Bauweise realisieren. Welche Auswirkungen das Urteil auf den weiteren Ausbau haben wird, will
Swisscom zunächst prüfen. Von der Weko-Klage waren einst rund eine halbe Million Glasfaseranschlüsse betroffen, wobei zwischenzeitlich viele davon durch Swisscom umgebaut wurden. Rund 170'000 Anschlüsse sollen aber weiter blockiert sein.
Der Entscheid des BVGer ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
(mw)