Der Bundesrat hat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) in die Vernehmlassung geschickt, die bis Ende September andauert. Ziel der Vorlage ist es laut Mitteilung, die Produktsicherheit zu stärken und den Onlinehandel stärker zu regulieren. So sollen Anbieter im Onlinehandel künftig unter anderem Angaben zur Identifizierung von Produkten sowie Warn- und Sicherheitshinweise bereitstellen müssen. Ausserdem sollen sie eine Kontaktstelle benennen und bei Kontrollen mit den Behörden zusammenarbeiten.
Die Vorlage sieht auch neue Instrumente für die Marktüberwachung vor. So sollen Behörden ein Informations- und Warnsystem betreiben, Produkte unter verdeckter Identität erwerben und bei Verstössen den Zugang zu Onlineangeboten sperren können.
Zur Finanzierung der zusätzlichen Aufsichtsmassnahmen will der Bundesrat die Möglichkeit schaffen, eine Abgabe auf Produkte zu erheben, die online im Ausland bestellt und direkt an Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz geliefert werden. Und nicht zuletzt sollen neue Verwaltungsmassnahmen eingeführt werden, um Vorschriften gegenüber Wirtschaftsakteuren durchsetzen zu können.
Die Revision erfolgt parallel zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse. Beide Vorlagen sind laut Bundesrat eng miteinander verknüpft.
(mw)