EU erhebt neu Zoll auf Kleinsendungen
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EU erhebt neu Zoll auf Kleinsendungen

Per 1. Juli erhebt die EU für Kleinsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro pauschal eine Zollgebühr von 3 Euro. Das gilt auch für Schweizer Unternehmen, die B2C-Sendungen in die EU liefern.
1. Juli 2026


Die Europäische Union hat per 1. Juli 2026 ihre Zollvorschriften für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten verschärft. Fortan wird für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Zolltarifnummer erhoben. Bisher waren solche Sendungen von Zöllen befreit.


Mit der Reform will die EU auf die stark gestiegene Zahl von E-Commerce-Sendungen reagieren und Wettbewerbsverzerrungen gegenüber europäischen Anbietern reduzieren. Dabei zielt die EU vor allem auf chinesische Plattformen wie Temu und Shein, die grosse Mengen günstiger Produkte nach Europa liefern. Allerdings steigen auch für Schweizer Unternehmen, die B2C-Waren direkt an Endkunden in der EU versenden, die Kosten, wie Switzerland Global Enterprise, die offizielle Schweizer Organisation für Exportförderung und Standortpromotion, in einem Beitrag schreibt. Da die Abgabe pro Zolltarifnummer erhoben wird, können Bestellungen mit mehreren unterschiedlichen Produkten zusätzliche Gebühren auslösen.


Neben der Zollabgabe verschärft die EU auch die Anforderungen an die Zollanmeldung. Artikelbeschreibungen müssen künftig deutlich präziser ausfallen und unter anderem Material, Verwendungszweck oder weitere Produkteigenschaften enthalten. Allgemeine Bezeichnungen würden nicht mehr akzeptiert. Zudem müssen Ursprungsland und weitere Produktinformationen vollständig angegeben werden.

Ab dem 1. November 2026 wird darüber hinaus die Angabe sogenannter Product Identifiers pro Zollposition obligatorisch. Dazu gehören unter anderem Artikelnummern oder Herstellerreferenzen. (mw)


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