Preiserhöhungen bei Wingo
Quelle: Wingo

Preiserhöhungen bei Wingo

Wingo-Kunden müssen ab September höhere Preise in Kauf nehmen. Die monatliche Grundgebühr erhöht sich um 1 Franken. Problematisch ist das, weil einst ein lebenslanges Preisversprechen abgegeben wurde.
24. Juli 2026


Wingo informiert seine Kunden aktuell per E-Mail, SMS oder Brief über anstehende Preiserhöhungen. Das schreibt Telekom-Experte Ralf Beyeler auf der Vergleichsplattform Moneyland. Per September müssen demnach für die Grundgebühr 1 Franken mehr berappt werden, was einer Erhöhung um bis zu 7,2 Prozent entspricht, so Beyeler. Die Preiserhöhung von 1 Franken werde unabhängig vom Rabatt, den Kunden auf dem Abo haben, verrechnet. Gleichzeitig würden viele Kunden auf ein neues, im Mai vorgestelltes Abo umgestellt, weil ihr bestehendes Abo vom Markt genommen wird. An den bisherigen Leistungen soll sich für die Kunden derweil nichts ändern.

Wie auf Moneyland zu lesen ist, begründet Wingo-Mutter Swisscom die höheren Preise mit einem überarbeiteten Angebot und zusätzlichen Leistungen etwa im Bereich Roaming oder Sicherheit.


Problematisch sind die Preiserhöhungen angesichts der Tatsache, dass Wingo einst mit einem lebenslangen Preisversprechen geworben hatte, wie der "Tagesanzeiger" schreibt. Dieses Versprechen, wonach die Konditionen lebenslang gelten sollen, wurde bis August 2023 abgegeben. Später wurde dann mit einem lebenslangen Rabatt geworben, der Preiserhöhungen möglich macht. Nachdem Wingo bereits vergangenes Jahr die Preise erhöhte, kam es zu Protesten seitens Kunden und Konsumentenschützer. Die Ombudscom kam damals zum Schluss, dass ein lebenslang versprochener Preis dauerhaft gelten müsse. In der Folge bot Wingo betroffenen Bestandskunden an, den alten Preis beizubehalten, wenn auf 5G verzichtet wird. Bei der aktuellen Preiserhöhung bietet Wingo Kunden mit dem damaligen Preisversprechen nun an, den alten Preis zu behalten, dafür aber auf den Mehrwert der neuen Angebote zu verzichten. Zudem müssen sich die Kunden bis Ende August bei Wingo melden, so der "Tagesanzeiger".
Moneyland weist derweil darauf hin, dass von der Preiserhöhung betroffene Kundinnen und Kunden ohnehin ein Sonderkündigungsrecht hätten – sprich, dass eine Kündigung ohne Fristen und Gebühren bis Ende August möglich ist. Zu den neuen Angeboten schreibt Ralf Beyeler, dass Wingo trotz der Positionierung als Billigmarke schon vor der aktuellen Preiserhöhung deutlich teurer war als die Mitbewerber. Zudem würden Kunden Funktionen erhalten, die viele wohl gar nicht nutzen werden. (mw)


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